Auf Grund der sich neuerlich verschärfenden Corona-Pandemie bitten wir von der nachstehenden Information des Sportamtes der Landeshauptstadt München Kenntnis zu nehmen und bitten um Verständnis dass wir den Sportbetrieb neuerlich einschränken müssen:

“ Heute wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Umschalten der Krankenhausampel auf die Stufe Rot bekanntgegeben. Damit gelten ab Dienstag, den 08.11.2021 die verschärften Maßnahmen des § 17 der 14. BayIfSMV.

Für den Sportbetrieb tritt somit die 2-G-Regelung in Kraft. Dies bedeutet, dass ausschließlich Personen die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen am Sportbetrieb teilnehmen können:

– Personen die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV als geimpft oder genesen gelten
– Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
– Beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Trainer und Übungsleiter die weder geimpft noch genesen sind aber an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 (PCR-Test) verfügen

Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Sportvereine, Sportgruppen und sonstigen Sportanbieter selbst verantwortlich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-17
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/