Informationen zur Mitgliedschaft im ESV:

  • Die Mitgliedschaft besteht immer für ein volles Kalenderjahr.
  • Eine Kündigung während des Jahres ist leider nur immer zum Ende des Geschäftsjahres, also 31.12. möglich (Kündigungsfrist Mitte November beachten).
  • Der Beitrag ist immer für ein volles Kalenderjahr oder quartalsweise (auf Antrag) im Voraus zu entrichten. Leider kommt es hier immer wieder zu gebührenpflichtigen Rückbuchungen, die wir den Mitgliedern dann gesondert in Rechnung stellen müssen.
  • Kündigungen können nur schriftlich (E-Mail ist nicht ausreichend) an die Geschäftsstelle des ESV München-Freimann e.V. gerichtet werden.
  • Unsere Übungsleiter sind nicht berechtigt, mündliche bzw. form- und fristgerechte Kündigungen entgegen zu nehmen.

Falls Sie sich für eine Mitgliedschaft beim ESV München-Freimann e.V. interessieren, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle hilfreich zur Seite.


Vereinssatzung
Übersicht der Jahresmitgliedsbeiträge
(Stand Januar 2023)
Aufnahmeantrag (mit Übersicht Sonderbeiträge Abteilungen)
Haus- und Benutzungsordnung des ESV Freimann-München e.V.
Vereinfachter Spendennachweis