Ab Montag, den 23.08.2021 gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich ab einer 7-Tage-Inzidenz > 35: Nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen erhalten Zutritt zu den Indoor-Sportangeboten des ESV München-Freimann e.V.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.

2. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch für alle sonstigen Indoorveranstaltungen im Verein und den Besuch im Innenbereich der Gaststätte gilt.