Auf Grundlage der derzeit gültigen Regelungen der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 hat der Vorstand des ESV München-Freimann beschlossen, die Sperrung der Sportanlagen und des Vereinsgeländes sowie die Einstellung des Sport- und Spielbetriebs im ESV München-Freimann e.V. weiterhin, vorläufig bis 17.05.2020 aufrecht zu erhalten.
Einzige Ausnahme bildet derzeit die Abteilung Tennis, der nach Antrag und Vorlage einer umfassenden Konzeption die Wiederaufnahme des Spielbetriebes in den Schranken der gesetzlichen Regelungen vom Vorstand ab 11.05.2020 gestattet wurde.

Wir bitten um Verständnis, dass aus haftungsrechtlichen Gründen, Individualsport außerhalb der Sportangebote unseres Vereins bis auf Weiteres nicht gestattet werden kann.


Grundsätzlich gilt für alle (auch zukünftig) zugelassenen Sportarten sowie für alle Sportler*innen, Gäste und Besucher*innen auf der Sportanlage des ESV München-Freimann (inkl. Vereinsgaststätte):

Während des gesamten Aufenthaltes auf der Anlage sind die Abstands- und Hygienevorschriften der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 ausnahmslos zu beachten. Darüber hinaus finden die sportartspezifischen Verhaltensvorschriften der jeweiligen Sportfachverbände Anwendung.

Die schriftlich verbindlichen Verhaltensregeln für zugelassene Sportarten (veröffentlicht jeweils durch Aushang) unserer Abteilungen sind ausnahmslos zu befolgen.

Für den Zeitraum des durch die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlichen eingeschränkten Sportbetriebs ernennt der Vorstand Sicherheitsbeauftragte (Pandemiebeauftragte) in den Abteilungen zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der notwendigen Maßnahmen.
Diese sind neben den Mitgliedern des Vorstandes und dem Vereinssicherheitsbeauftragten befugt Weisungen und Ordnungsmaßnahmen nach den vereinsrechtlichen Vorschriften auszusprechen.

Bekanntmachung des Hauptvereins zur Sperrung der Sportanlagen und des Vereinsgeländes vom 10.05.2020

Corona-Verhaltensregeln der Abteilung Tennis ESV Freimann

Hygiene- und Verhaltensregeln des Bayerischen Tennisverbandes (BTV) für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie