Kategorie: Vereinsgaststätte aktuell (Seite 13 von 16)

Aktuelles aus der Vereinsgaststätte

Save the Date! – Stimmungsvoller Adventsauftakt beim 2. Freimanner Christkindlmarkt

Im Namen des Freundeskreis Freimann e.V. möchten auch wir alle Mitglieder, Freunde, Gönner und Fans des ESV mit Ihren Familien schon heute zum 2. Freimanner Christkindlmarkt vom 25.11.-27.11.2022 auf dem St.-Nikolaus-Platz (U-Bahn Freimann) einladen und hoffen dass wir alle mit unserem Besuch diese Veranstaltung zu einem großen Erfolg machen.

Der ESV ist übrigends hier auch mit zwei Buden vertreten. Es wäre schön, wenn Ihr alle an diesem Wochenende mal zu einem Glühwein oder mehr vorbeischauen würde.
Bitte gebt das alle doch auch in Euren Abteilungen weiter, damit der Markt nach zweijähriger Corona Zwangspause wieder ein voller Erfolg wird.

Danke schon mal für Eure Unterstützung. Wir freuen uns auf Euren Besuch!



Corona-Ampel auf Rot – Ab Dienstag, 09.11. indoor nur noch Sportbetrieb unter 2G möglich!

Auf Grund der sich neuerlich verschärfenden Corona-Pandemie bitten wir von der nachstehenden Information des Sportamtes der Landeshauptstadt München Kenntnis zu nehmen und bitten um Verständnis dass wir den Sportbetrieb neuerlich einschränken müssen:

“ Heute wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Umschalten der Krankenhausampel auf die Stufe Rot bekanntgegeben. Damit gelten ab Dienstag, den 08.11.2021 die verschärften Maßnahmen des § 17 der 14. BayIfSMV.

Für den Sportbetrieb tritt somit die 2-G-Regelung in Kraft. Dies bedeutet, dass ausschließlich Personen die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen am Sportbetrieb teilnehmen können:

– Personen die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV als geimpft oder genesen gelten
– Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
– Beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Trainer und Übungsleiter die weder geimpft noch genesen sind aber an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 (PCR-Test) verfügen

Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Sportvereine, Sportgruppen und sonstigen Sportanbieter selbst verantwortlich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-17
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/



 

3G-Regel ab Montag, 23.08.2021 für alle Indoorsportangebote im ESV

Ab Montag, den 23.08.2021 gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich ab einer 7-Tage-Inzidenz > 35: Nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen erhalten Zutritt zu den Indoor-Sportangeboten des ESV München-Freimann e.V.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.

2. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch für alle sonstigen Indoorveranstaltungen im Verein und den Besuch im Innenbereich der Gaststätte gilt.


Stück für Stück zur Normalität – Weitere Beschränkungen im Sportbetrieb des ESV aufgehoben

Liebe Mitglieder, liebe sportbegeisterte Freimanner*innen,

mit den ab heute gültigen, weiteren Lockerungen gem. der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 heben wir auch bei uns im ESV die seit mittlerweile 16 Monate geltenden mehr oder weniger weit reichenden Einschränkungen in der Nutzung und Betretung des Vereinsgeländes ab heute auf.

Sportartspezifische Beschränkungen gibt es derzeit nicht mehr.

Bitte beachtet aber, dass weiterhin die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften der 13. BayIfSMV, des Rahmenhygienekonzeptes Sport des Freistaates Bayern und das Schutz- und Hygienekonzept des ESV München-Freimann gelten.

Insbesondere gilt weiterhin:

  • Grds. FF2-Maskenpflicht auf der gesamten Anlage (Ausnahmen gelten in der Sportausübung, bei Duschen und Outdoor, wenn die allgemeinen Abstandsregeln eingehalten werden)
  • Teilnehmer- und Zugangsbeschränkungen (indoor) aufgrund räumlicher Gegebenheiten (Raumgrößen i.V. mit Lüftungsanforderungen
  • Kontakterfassung
  • Lüftungspflichten

Wegen der weiterhin erforderlichen Lüftungspausen ist es leider auch noch nicht möglich wieder uneingeschränkt zum normalen Sportangebot zurückzukehren.
Bitte informiert Euch daher bei Euren Abteilungen über die genauen Zeiten Eures Sportangebotes und ob ggf. zur Teilnahme eine Voranmeldung erforderlich ist (hier haben wir je nach Sportart unterschiedliche Regelungen.

Auch die Vereinsgaststätte öffnet morgen wieder im Innenbereich. Hier gelten über unsere Regelungen hinaus natürlich die Anforderungen an die Gastronomie.

Veranstaltungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich und müssen individuell geprüft werden. Bei Interesse wendet Euch bitte an die Geschäftsstelle bzw. den Pächter der Gaststätte.

Ich bitte Euch alle weiterhin um die notwendige Achtsamkeit. Wenn alle sich an die erforderlichen Regelungen zum Infektionsschutz halten werden, wir hoffentlich schon bald, einer noch größeren Normalität bei uns im ESV entgegensehen.


« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »
ESV München-Freimann e.V.