In der Vorstandssitzung am 29.06.2020 wurde beschlossen, dass wir versuchen wollen ab 06.07.2020 schrittweise und vorsichtig den Indoorbereich im ESV wieder für den Sportbetrieb zu öffnen.
Dabei möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir die teilweise große Ungeduld verstehen, da aus den Medien das Bild gezeichnet wird, man könne so einfach wieder zum Sportbetrieb übergehen.
Angesichts der damit verbundenen hohen Anforderungen (verbunden mit entsprechenden Haftungsrisiken) bitten wir aber um Verständnis, dass dies eben nicht mal so einfach möglich ist.
Insbesondere die Voraussetzung einer ausreichenden Lüftung ist im ESV leider nicht ganz so einfach herzustellen und musste von uns jetzt erst mal sorgfältig geprüft werden. Und dabei haben wir auch festgestellt, dass es leider auch nur schrittweise gehen wird, die Turnhalle kann leider derzeit immer noch nicht geöffnet werden.
Für einen möglichen Sportbetrieb in der St.-Georges-School sind wir in Kontakt mit der Schule und werden in den kommenden Tagen ausloten ob es hier eine realistische Möglichkeit geben wird.
Die Geschäftsstelle wird im Laufe dieser Woche das zwingend erforderliche Betreiberkonzept fertigstellen, auf dessen Grundlage dann die sportartspezifischen Konzepte zu erstellen sind.
Weiterhin gilt gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmassnahmenverordnung:
- Grundsätzlich ist der Sport auf der Anlage verboten.
- Erlaubt sind nur Sportangebote die, die Vorgaben der Infektionsschutzmassnahmenverordnung ausnahmslos erfüllen und vom Vorstand genehmigt sind.
Carola Vogel als Ansprechpartnerin für die Konzepterstellung (zwingende Voraussetzung) steht allen Vertretern*innen der Abteilungen zur Verfügung sofern jetzt der Sportbetrieb (eingeschränkt) wieder aufgenommen werden soll.
Die Vertreter*innen der Abteilungen werden gebeten in ihren Planungen schon mal folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Der Sportbetrieb kann derzeit nur in folgenden Sportstätten aufgenommen werden:
- Gymnastikraum
- Tischtennishalle
- Kegelbahn
- Schützenraum
- Tischtennishalle
- Dauer Sportstunde max. 60 Minuten, danach 30 Minuten Lüftung ohne Personen im Raum
- Die maximale Teilnehmerzahl wird vrstl. wie folg beschränkt:
- Tischtennishalle: 20 Sportler*innen (inkl. Übungsleiter*innen)
- Gymnastikraum: 15 Sportler*innen (inkl. Übungsleiter*innen)
- Kegelbahn: 10 Sportler*innen (inkl. Übungsleiter*innen)
- Schützenraum: 2 (Schiesstand) + 8 Sportler*innen (inkl. Übungsleiter*innen)
- Gewichtheben: 5 Sportler*innen (inkl. Übungsleiter*innen)
- Da zwischen jeder Trainingseinheit eine Lüftungseinheit von 30 Minuten eingehalten werden muss, müssen wir den Belegungsplan
(insbesondere) im Gymnastikraum außer Kraft setzen. Um für alle interessierten Sportler*innen Angebote zu schaffen bitten wir Euch hier
um besondere Flexibilität hinsichtlich der Sportstunden. Die Koordination erfolgt durch die Geschäftsstelle
- Alle Trainingsgeräte müssen von den ÜL vor und nach der Benutzung gereinigt werden, Yogamatten sind von den Teilnehmern mitzubringen.
Im Zusammenhang mit den Sportstunden stehende Reinigungs- und Desinfektionsleistungen müssen durch die Übungsleiter*innen/Teilnehmer*innen erbracht werden. Die besondere Reinigung der Allgemeinflächen wird durch den Hauptverein veranlasst.
- Die Fenster sind permanent geöffnet, die Lüftung ist immer in Betrieb
- Umkleiden sind geöffnet, allerdings sollen diese nur zum Schuhwechsel und Ablegen von Tasche/ Jacke genutzt werden
- Die 6. InfSMV mit Mindestabstand, Handhygiene, teilweise Maskenpflicht, etc hat weiterhin Gültigkeit.
- Es herrscht Maskenpflicht im Gebäude (beim Sport dürfen diese abgenommen werden).
- Sportangebote aus der Turnhalle sollen sich bitte überlegen, ob und ggf. in welchem Umfang ein Ausweichen auf den Gymnastikraum bzw.
(wenn möglich) die St.-Georges-Scholl eine Alternative wäre
Alle weiteren Details werden den Abteilungen in den kommenden Tagen von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
Wir hoffen, dass es uns allen gelingt, gemeinsam diesen nächsten Schritt zu gehen.