Damals waren die Menschen froh, die Spanische Grippe überwunden zu haben …. Ein historischer Rückblick.
Unser Alfred-Drexel-Haus bei seiner Einweihung.
(Die Postkarte wurde uns digital von O.C.Grüner zur Verfügung gestellt – Vielen Dank dafür!)

Damals waren die Menschen froh, die Spanische Grippe überwunden zu haben …. Ein historischer Rückblick.
Unser Alfred-Drexel-Haus bei seiner Einweihung.
(Die Postkarte wurde uns digital von O.C.Grüner zur Verfügung gestellt – Vielen Dank dafür!)

Insbesondere um die Wiedereröffnung des Gaststättenbetriebs im ESV zu ermöglichen, wird das Vereinsgelände des ESV München-Freimann ab Montag, 18.05.2020 wieder teilweise geöffnet.
Unser Wirt Mainhard Lösch und sein Team freuen sich Euch ab Montag, im Zeitraum täglich von 11.00 Uhr – 20.00 Uhr im Biergarten begrüßen zu dürfen und hoffen auf viele Gäste.
Der Zugang dorthin ist uneingeschränkt möglich. Wir bitte aber alle sonstigen Besucher nicht auf der anlage zu verweilen. Derzeit ist ein längerer Aufenthalt auf der Anlage bei uns im ESV nur im Biergarten gestattet.
Alle Sportstätten bleiben grds. weiterhin gesperrt, insbesondere im Gebäude. Bitte habt Verständnis, dass Sportbetrieb auch weiterhin nur innerhalb der strengen Grenzen der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Rahmen des eingeschränkten Individualsportes möglich ist. Aus haftungsrechtlichen Gründen geht dies ausschliesslich in, von den Abteilungen entwickelten und vom Vorstand genehmigten Sportangeboten innerhalb von Übungsstunden.
So werden zum bereits laufenden Spiel-und Trainingsbetrieb der Abteilung Tennis, ab kommende Woche die ersten Mannschaften der Abteilung Fußball sowie unsere Sportler*innen von Ultimate Frisbee (jeweils mit einem eingeschränkten Konditions-, Technik und Taktiktraining) den Sportbetrieb wieder aufnehmen.
Darüber hinaus sind leider aus haftungsrechtlichen Gründen keine sportlichen Aktivitäten im ESV München-Freimann gestattet.
Joachim Dyllick (1. Vorsitzender):
„Wir bedauern sehr im Moment die freie Ausübung des Sports und den Besuch der Gaststätte im ESV eingeschränken zu müssen. Wir tun das, damit das Leben und die Gesundheit von uns allen gewährleistet und geschützt werden kann.
All dies geschieht in der aktuellen Krisensituation jedoch nach sorgfältiger Abwägung. Wir alle wollen so schnell wie irgend möglich wieder zu einem normalen Vereinsleben mit
unseren Freiheitsrechten im gewohnten Umfang zurück. Helfen Sie daher bitte alle mit. Nur wenn wir alle so vernünftig sind und die geltenden Regeln beachten und an einem Strang ziehen, wird es gelingen im Laufe der Zeit alles wieder zu normalisieren.“
Für alle Sportler*innen, Gäste und Besucher*innen auf der Sportanlage des ESV München-Freimann (inkl. Vereinsgaststätte) gilt:
Während des gesamten Aufenthaltes auf der Anlage sind die Abstands- und Hygienevorschriften der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 ausnahmslos zu beachten. Darüber hinaus finden die sportartspezifischen Verhaltensvorschriften der jeweiligen Sportfachverbände Anwendung.
Die schriftlich verbindlichen Verhaltensregeln für zugelassene Sportarten (veröffentlicht jeweils durch Aushang) unserer Abteilungen sind ausnahmslos zu befolgen.
Verhaltensregeln für den Trainings- und Spielbetrieb der Abteilung Tennis
Für den Zeitraum des durch die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlichen eingeschränkten Sportbetriebs ernennt der Vorstand Sicherheitsbeauftragte (Pandemiebeauftragte) in den Abteilungen zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der notwendigen Maßnahmen.
Diese sind neben den Mitgliedern des Vorstandes und dem Vereinssicherheitsbeauftragten befugt Weisungen und Ordnungsmaßnahmen nach den vereinsrechtlichen Vorschriften auszusprechen.
Auf Grundlage der derzeit gültigen Regelungen der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 hat der Vorstand des ESV München-Freimann beschlossen, die Sperrung der Sportanlagen und des Vereinsgeländes sowie die Einstellung des Sport- und Spielbetriebs im ESV München-Freimann e.V. weiterhin, vorläufig bis 17.05.2020 aufrecht zu erhalten.
Einzige Ausnahme bildet derzeit die Abteilung Tennis, der nach Antrag und Vorlage einer umfassenden Konzeption die Wiederaufnahme des Spielbetriebes in den Schranken der gesetzlichen Regelungen vom Vorstand ab 11.05.2020 gestattet wurde.
Wir bitten um Verständnis, dass aus haftungsrechtlichen Gründen, Individualsport außerhalb der Sportangebote unseres Vereins bis auf Weiteres nicht gestattet werden kann.
Grundsätzlich gilt für alle (auch zukünftig) zugelassenen Sportarten sowie für alle Sportler*innen, Gäste und Besucher*innen auf der Sportanlage des ESV München-Freimann (inkl. Vereinsgaststätte):
Während des gesamten Aufenthaltes auf der Anlage sind die Abstands- und Hygienevorschriften der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 ausnahmslos zu beachten. Darüber hinaus finden die sportartspezifischen Verhaltensvorschriften der jeweiligen Sportfachverbände Anwendung.
Die schriftlich verbindlichen Verhaltensregeln für zugelassene Sportarten (veröffentlicht jeweils durch Aushang) unserer Abteilungen sind ausnahmslos zu befolgen.
Für den Zeitraum des durch die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlichen eingeschränkten Sportbetriebs ernennt der Vorstand Sicherheitsbeauftragte (Pandemiebeauftragte) in den Abteilungen zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der notwendigen Maßnahmen.
Diese sind neben den Mitgliedern des Vorstandes und dem Vereinssicherheitsbeauftragten befugt Weisungen und Ordnungsmaßnahmen nach den vereinsrechtlichen Vorschriften auszusprechen.
Bekanntmachung des Hauptvereins zur Sperrung der Sportanlagen und des Vereinsgeländes vom 10.05.2020
Corona-Verhaltensregeln der Abteilung Tennis ESV Freimann
