Autor: Jo Dyllick (Seite 25 von 40)
nach vielen schweren und langen Monaten gibt es für den Amateur- und Breitensport nun Licht am Ende des Tunnels.
Wie ihr sicherlich alle den Medien entnommen habt wird die Stadt München im Rahmen des § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung („Weitere Öffnungsschritte“) am heutigen Montag mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen, damit ab Mittwoch, 12. Mai, in München nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich ist.
Bitte habt Verständnis, dass wir nicht so einfach loslegen können (auch wenn wir gerne möchten) – zunächst müssen nun die formalen und organisatorischen Voraussetzungen zum restart getroffen werden.
Unser Ziel ist ist aber natürlich möglichst schnell nunmehr den Sport im Verein wieder in Gang zu bringen. Hierzu arbeitet unsere Geschäftsstelle mit den Verantwortlichen der Abteilungen daran, die Schutz- und Hygienekonzepte auf die ,leider erst am Ende der vergangenen Woche bekannt gemachten Rahmenforderungen, anzupassen und für einen praxistauglichen Betrieb vorzubereiten.
Insbsondere der nunmehr nahezu ausnahmslos erforderliche Testnachweis (inkl. der möglichen Ausnahmen) für fast alle Sportangebote im Verein, sowie die erforderliche Kontaktdatenerfassung, die möglichst digital erfolgen soll, sind hier die zu bewältigenden Herausforderungen.
Wir bitten Euch deshalb Euch in den kommenden Tagen hier im Web bzw. in den sozailen Medien, bei Euren Ansprechpartnern in den Abteilungen (Übungsleiter, Abteilungsleitungen) aber selbstverständlich auch gerne im Verein und bei uns in der Geschäftsstelle zu informieren, wann welches Sportangebot unter welchen Voraussetzungen (und ggf. Einschränkungen) wieder startet.
Natürlich werden wir uns bemühen Euch auch hier immer zeitn ha und aktuell zu informieren.
Bitte habt aber Verständnis, dass wir hier nicht alle Einzelfälle/Einzelheiten aufführen können. Wir helfen und beraten Euch selbstverständlich gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Hinsichtlich der derezit erforderlichen Tests für den Sport bitten wir Euch von den öffentlich zur Verfügung gestellten Antigen-Testungen Gebrauch zu machen.
Der Verein ist nicht in der Lage solche Selbst-Tests anzubieten.
Es steht den Abteilungen frei die Testoption mit Selbsttests anzubieten. Eine Finanzierung durch den Verein ist allerdings ausgeschlossen und muss von den Abteilungen in Verbindung mit den Sportler*innen ggf. selbst organisiert/finanziert werden. Sofern dies angewandt werden soll bitten wir zu beachten, dass der erforderliche Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Beauftragten des Vereins erfolgen muss.
Um hier ein möglichst praxistaugliches Angebot für Euch alle zu bieten bemühen wir uns schon seit geraumer Zeit mit einem möglichen Betreiber einer offiziellen Antigen-Schnelltest Station darum solche im ESV zu eröffnen. Ob dies möglich sein wird, entscheidet sich in den nächsten Tagen, da hierfür die Genehmigung durch das Gesundheitsamt München erforderlich ist (Antrag läuft). Sofern dies möglich sein wird, informieren wir Euch umgehend.
Ein Hinweis noch zur Vereinsgaststätte:
Die Außengastronomie (Biergarten) wird je nach Witterung im Lauf dieser/nächster Woche starten. Bitte beachtet auch hier dass der Besuch dort bis auf weiteres nur unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen (Reservierung, Registrierung, Testnachweis) möglich sein wird. Die Kontaktdatenerfassung dort erfolgt über die vom Freistaat Bayern eingeführte Kontaktdatenerfassung/-übermittlung mittels der luca-App (https://www.luca-app.de/).
Selbstverständlich sind dort aber Optionen für die „Nicht-Smartphone-Generation“ vorgesehen. Bitte habt aber Verständnis für die Maßnahmen die Mainhard und sein Team hier einhalten müssen.
Unsere Bitte: Unterstützt sie bzw. uns indem ihr diesen kleinen Aufwand auf Euch nehmt und schon möglichst bald mal wieder im ESV vorbeischaut.
Alle aktuellen News hierzu auch über Facebook.
Ich hoffe und freue mich darauf, dass es uns gelingt dem ESV schon (hoffentlich) zeitnah wieder sportliches Leben einzuhauchen.
Viele Grüße
Jo Dyllick
1. Vorsitzender
Nachdem in der vergangenen Woche die ersten Sportangebote bei uns im ESV (U14-Sport Fussball und Rugby) erfolgreich den RE-Start vollzogen haben hatten wir alle gehofft, ab morgen 22.03. den nächsten Schritt gehen zu können, da ja weitere Öffnungsschritte angekündigt waren.
Leider lassen es die aktuellen Umstände nicht zu und wir müssen somit bei den bestehenden Regeln bleiben.
Das bedeutet, dass weiterhin nur kontaktloser Outdoorsport für Kinder unter 14 Jahren in einer maximalen Gruppengröße von 20 Kindern und kontaktloser outdoor Individualsport von max. 5 Personen aus zwei Hausständen möglich ist.
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Mitteilung der Landeshauptstadt München als Kreisverwaltungsbehörde an die Vereine im Stadtgebiet (auszugsweise):
Die Sportausübung ist derzeit im Rahmen der Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV zulässig. Demnach ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, im Breitensport nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV). Hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen darf sich derzeit eine Person mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, treffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV; Inzidenz zwischen 35 und 100).
Weitere Öffnungsschritte bei der Sportausübung (über die Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV hinaus) erfordern gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV, dass die 7-Tage-Inzidenz für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Folge einen Wert von 100 nicht überschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Außerdem ist für weitere Öffnungsschritte das Einvernehmen des Gesundheitsreferates mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich.
Beide Voraussetzungen sind derzeit in der Landeshauptstadt München nicht erfüllt:
Der Inzidenz-Wert liegt zwar derzeit noch unter 100, steigt jedoch seit mehreren Wochen kontinuierlich an. Zudem teilte das zuständige Staatsministerium mit E-Mail vom 18.03.2021 mit: „Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.“
Da die als Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte geforderte „stabile Entwicklung“ des Infektionsgeschehens nicht gegeben ist, kann es zusammenfassend für das Gebiet der Landeshauptstadt München leider derzeit keine weiteren Lockerungen geben.
Bitte beachten Sie:
Die Sportausübung im Breitensport ist daher weiterhin auf Außensportbereiche beschränkt und erlaubt Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahre.
Hierzu stehen Ihnen im Bereich der Landeshauptstadt München weiterhin die städtischen Bezirkssportanlagen und Schulsportfreianlagen sowie die öffentlich zugänglichen Flächen, wie Skateanlagen, Streetballanlagen etc., zur Verfügung, die Sie unter Einhaltung der Vorgaben der Verordnung nutzen können.
Unter Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben der 12. BayIfSMV können auch die Vereine die Außensportbereiche ihrer vereinseigenen Anlagen weiterhin nutzen.
Sämtliche Indoorsportbereiche (einschl. weiterer Räume, wie Geschäftsstellen, Umkleiden und Duschräume) müssen derzeit für den Breitensport weiterhin geschlossen bleiben.
Wir bitten Sie im Interesse aller, alle geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das Sportamt wird selbstverständlich berichten, sobald insgesamt nähere Erkenntnisse vorliegen. Aktuelle Informationen finden Sie regelmäßig auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter dem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Informationen der LHM finden Sie unter https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html
Hallo liebe Fußballer/-innen,
leider gibt der aktuelle Rahmen keine Möglichkeit Feriencamps in den Osterferien sinnvoll durchzuführen.
Doch dies ist kein Grund, warum der Ball beim ESV Freimann ruhen sollte! Täglich bieten wir in beiden Osterferienwochen Techniktrainings* von 9:00-10:30 Uhr (für 6-9 Jahre) und von 11:00-12:30 Uhr (für 10-13 Jahre) an.
Der einzelne Termin von 90 Minuten kostet 19,00 EUR (bei Mehrbuchungen gibt es Preisstaffelungen, Details auf dem Buchungslink). Bucht eure Trainings unter www.mfs-freimann.de (Weiterleitung zu Doodle.de, die angegebenen Daten sind anonym und werden nicht an Dritte weitergegeben).
Fragen, Buchungen oder Stornos bitte per Mail an: m.stiegler@muenchner-fussball-schule.de!
Wir freuen uns auf tolle gemeinsame Trainings!
Viele Grüße
Marc Stiegler
Münchner Fussball Schule
*100% Geldzurückgarantie: Sollte das Training wegen Corona ausfallen, dann erhalten Sie ihr Geld zurück! Zahlung wird erst nach dem Training fällig! Aktuellen Coronaregeln werden immer vor Ort berücksichtigt!
Liebe Mitglieder und Freunde des ESV,
nach über 4 Monaten Schließung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen wir das Vereinsgelände am Frankplatz 15 ab heute wieder öffnen und haben das auch getan.
Leider lassen die in den Öffnungsszenarien der Bundesregierung und Bayerischen Staatsregierung beschriebenen Öffnungsschritte in Verbindung mit der aktuellen Pandemielage (Stadt München Inzidenzeinstufung 50 – 100) noch nicht allzu viel zu. Dennoch arbeten wir mit Hochdruck dran schon bald die mögliche Wiederaufnahme von Sportangeboten im ESV zu ermöglichen.
Ob und wie Szenarien aussehen, die mit der Vorlage negativer Testergebnisse aussehen, werden wir sehr genau beobachten müssen, denn hier wird sicherlich abzuwägen sein (je nach Anforderung), ob das im Hinblick auf ggf. notwendige Prüfungs- und Dokumentationspflichten leistbar sein wird. Leider gibt es hier noch keine näheren Informationen.
Darum unsere Bitte:
Informiert Euch ob und ggf. welche Angebote (für Kinder unter 14) ab kommende Woche starten und was dann, in welcher Form und unter welchen Bedingungen ab 22.03. bzw. 05.04. möglich sein wird. Hier im Internet, auf Facebook oder im Verein an den Infotafeln und in der Geschäftsstelle.
Wenn es dann soweit sein wird bitten wir Euch alle die bestehenden Hygiene- und Schutzkonzepte ausnahmslos zu beachten. Denn der Schutz unserer Gesundheit muss bei allem Verständnis für die Sehnsucht (auch unsere) nach Lockerungen und Bewegung stets im Vordergrund stehen.
Sofern eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich sein wird (auch dies ist eines der möglichen Szenarien) werden wir Euch über die Möglichkeiten zur Anmeldung rechtzeitg informieren.
Derzeit darf das Gebäude mit allen Räumlichkeiten noch nicht geöffnet werden (insofern stehen natürlich auch noch keine Umkleide und Duschen zur Verfügung). Die Vereinsgaststätte ist ebenfalls leider weiterhin noch geschlossen.
Im Außenbereich bitten wir darüber hinaus zu beachten, dass die 3 Rasenspielfelder, witterungsbedingt grds. bis Ostern gesperrt sind. Ob und in welchem Umfang hier schon vorab eine Nutzung möglich sein wird, werden wir nach Witterungslage zeitnah entscheiden.
Die aktuelle Bekanntmachung zur Öffnung des Geländes ist im Internet des ESV veröffentlicht (siehe nachfolgenden Link) und hängt an allen Eingängen und Infotafeln aus.