Autor: Jo Dyllick (Seite 22 von 40)

Offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung 2022 des ESV München-Freimann e.V.

Mitgliederversammlung 2022 (mit Berichterstattung und Beschlussfassung zu den Geschäftsjahren 2020 und 2021)

Liebe Mitglieder des ESV München-Freimann e.V.,

hiermit darf ich Sie/Euch ganz herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung 2022 am Montag, 30.05.2022 um 19.30 Uhr in unsere Vereinsgaststätte einladen.
Die Tagesordnung mit den vorliegenden Anträgen (inkl. Begründungen) können Sie im Schaukasten unserer Geschäftsstelle, zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle oder Im Internetangebot des Vereins einsehen.

Neben Neuwahlen und einer Reihe von Ehrungen, gibt es auch in diesem Jahr wieder Vieles über die aktuelle Entwicklung in den beiden vergangenen und dem laufenden Geschäftsjahr/en zu berichten.

Darüber hinaus steht unter Nr. 5 der Tagesordnung die Beschlussfassung über Anträge und hier insbesondere die Beitragsanpassungen zum 01.07.2022 und 01.01.2023 auf dem Programm

„Liebe Mitglieder, ich möchte Sie ganz persönlich herzlich bitten, uns und unsere Arbeit zu unterstützen, indem Sie mit Ihrer Zustimmung zu den beantragen Beitragsanpassungen unsere Handlungsfähigkeit und eine Kontinuität unserer Arbeit gewährleisten. Schon heute ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung!“

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie/ihr zahlreich an unserer Mitgliederversammlung teilnehmt/en und uns so Ihr/Euer Interesse an unserer Arbeit und unserem ESV bekunden würdet/n und freue mich schon heute auf Ihr/Euer Kommen.

Mit herzlichen Grüßen

Joachim Dyllick

1. Vorsitzender


Einladung mit Tagesordnung zum Ausdrucken als .pdf-Datei


Anträge zur Mitgliederversammlung 2022

Derzeit liegen folgende Anträge zur Mitgliederversammlung 2022 vor:

5.1. Beitragserhöhung für die Beitragsgruppen 07 -09 Beitragsordnung des ESV München-Freimann zum 01.07.2022
5.2. Änderung der Beitragsordnung für alle Beitragsgruppen zum 01.01.2023


 

Trainings- und Sportbetrieb ab 03.04.2022 – Wegfall der Coronamaßnahmen für den Sportbereich

Liebe Mitglieder,

endlich ist es soweit:

Mit Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind seit Sonntag, den 03.04.2022 viele Corona-Maßnahmen ausgelaufen.

Für die Nutzung Sportanlage des ESV gelten keine verbindlichen Auflagen und Einschränkungen mehr, d.h. das Hygienekonzept des ESV ist außer Kraft gesetzt.

Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der eigenen Sportausübung (insbesondere in den Indoorbereichen.
Im Indoor-Sportbetrieb werden bis auf weiter die mechanischen Lüftungsanlagen in Betrieb gehalten.

Lüftungspausen sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Das Sportangebot (Hallenbelegung) wird derzeit überarbeitet und tritt mit den dann gültigen Trainingszeiten nach den Osterferien im Sommerbetrieb ab 25.04.2022 in Kraft.

Bei Rückfragen steht Euch die Geschäftsstelle und selbstverständlich auch meine Vorstandskollegen*innen und ich jederzeit zur Verfügung!

Joachim Dyllick
1. Vorsitzender

 


Trainings- und Sportbetrieb nur unter 2G-Plus – Zugangsbeschränkung 2G auf dem gesamten Vereinsgelände

Leider zwingen uns die seit gestern geltenden neuerlich verschärften Infektionsschutzregelungen ab sofort den Zugang zum gesamten Vereinsgelände auf 2G zu beschränken.
Darüber hinaus musss der Zugang zu den allen Sportstätten auf dem Vereinsgelände nach § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV ausnahmslos auf 2 G + beschränkt werden, d.h. der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete Personen zulässig
(Getesteten Personen stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder).

Aus diesen Gründen muss (ausnahmslos) vor jeder Übungsstunde in Verantwortung der Abteilungen der 2G+-Status jedes Teilnehmers durch wirksame Kontrollen geprüft werden:

  1. Identitätsprüfung (wenn erforderlich durch Prüfung des Lichtbildausweises)
  2. Prüfung des Impf- bzw. Genesenenstatus
  3. Prüfung des aktuellen Teststatus:

Hinsichtlich des Testerfordernisses gilt gem. § 4 Abs. 6 der Verordnung Folgendes:

  • Als Nachweise gelten dabei ein sog. PCR-Test oder PoC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer
    Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • oder ein PoC-Antigentests der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht des/der verantwortlichen Übungsleiter*in/Abteilungsfunktionär*in vorgenommenen Antigentests zur
    Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
    Diese Tests müssen ggf. von den Sportler*innen selbst mitgebracht werden.

Die aktuell gültigen Regeln findet ihr in folgender Übersicht:

Rechtsgrundlage:
Die aktuell gültige Rechtsgrundlage (15. BayIfSMV) findet ihr hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/

Vereinsgaststätte:
Für die Vereinsgaststätte und den Kegelbahnbetrieb gilt derzeit die Zugangsbeschränkung 2G. Die Sperrstunde beginnt um 22.00 Uhr.
Alle anderen Besprechungen und Veranstaltungen unterliegen der 2G+-Beschränkung.

 

Maskenpflicht

Wie verhält es sich mit der Maskenpflicht in der Sportstätte?
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Von der Maskenpflicht sind befreit:
– Kinder bis zum sechsten Geburtstag
– Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests im Original nachzuweisen (inkl. Name, Geburtsdatum und konkreten Angaben zum Grund der Befreiung)

Müssen auch Kinder und Jugendliche eine FFP2-Maske tragen?
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.

Wir hoffen, unter Einhaltung  der o.g. Bedingungen den Sportbetrieb im ESV aufrecht erhalten zu können und bitten um Eure Unterstützung!

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