Autor: Jo Dyllick (Seite 23 von 40)

Verschärfung Corona-Regeln – Mitgliederversammlung am 29.11.2021 abgesagt

Auf Grund der am 15.11.2021 verabschiedeten und ab heute, 16.11.2021 durch die Bayerische Staatsregierung beschlossenen geltenden Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern ist es leider nicht mehr möglich die für 29.11.2021 terminierte Mitgliederversammlung 2021 des ESV München-Freimann e.V. satzungsgemäß durchzuführen.

Die Mitgliederversammlung 2021 des ESV München-Freimann wird daher abgesagt!

Der Vorstand prüft nun, ob es rechtlich und technisch möglich ist, die Mitgliederversammlung in hybrider Form (Präsenz und/oder Virtuelle Versammlung) noch in 2021 durchzuführen.
Für diesen Fall erfolgt die erneute Bekanntgabe und Ladung bis spätestens 29.11.2021.

Joachim Dyllick
1. Vorsitzender



12-17 jährige dürfen mit Ausnahmeregel bis Ende des Jahres Sport treiben

Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und
Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen Schülerinnen und Schüler ist damit bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen
in der Schule möglich (Ausnahme von 2G).


Corona-Ampel auf Rot – Ab Dienstag, 09.11. indoor nur noch Sportbetrieb unter 2G möglich!

Auf Grund der sich neuerlich verschärfenden Corona-Pandemie bitten wir von der nachstehenden Information des Sportamtes der Landeshauptstadt München Kenntnis zu nehmen und bitten um Verständnis dass wir den Sportbetrieb neuerlich einschränken müssen:

“ Heute wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Umschalten der Krankenhausampel auf die Stufe Rot bekanntgegeben. Damit gelten ab Dienstag, den 08.11.2021 die verschärften Maßnahmen des § 17 der 14. BayIfSMV.

Für den Sportbetrieb tritt somit die 2-G-Regelung in Kraft. Dies bedeutet, dass ausschließlich Personen die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen am Sportbetrieb teilnehmen können:

– Personen die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV als geimpft oder genesen gelten
– Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
– Beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Trainer und Übungsleiter die weder geimpft noch genesen sind aber an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 (PCR-Test) verfügen

Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Sportvereine, Sportgruppen und sonstigen Sportanbieter selbst verantwortlich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-17
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/



 

3G-Plus-Regel gilt ab sofort im Indoor-Sportbetrieb – FFP2 Masken erforderlich

Wie den Medien am Wochenende zu entnehmen war, gilt ab sofort in Bayern, auf Grund der in Kraft getretenen Krankenhaus-Ampel „gelb“ ab sofort für sämliche Indoraktivitäten die 3G-Plus Regel. Desweiteren ist zu befürchten, dass noch diese Woche mit Umschalten der KKH-Ampel auf „Rot“ dann die 2G-Regel in Kraft tritt.
Wir bitten um Verständnis, dass der ESV Freimann hier an die gesetzlichen Regelungen gebunden ist und bitten die entsprechenden Nachweise vor den Sportstunden bereitzuhalten.
Darüber hinaus gilt ab sofort in allen Innenräumen auch wieder FFP2-Maskenpflicht.

Eine Übersicht über die aktuellen Maßnahmen und Regelungen finden Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt München



 

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