Nachdem in der vergangenen Woche die ersten Sportangebote bei uns im ESV (U14-Sport Fussball und Rugby) erfolgreich den RE-Start vollzogen haben hatten wir alle gehofft, ab morgen 22.03. den nächsten Schritt gehen zu können, da ja weitere Öffnungsschritte angekündigt waren.

Leider lassen es die aktuellen Umstände nicht zu und wir müssen somit bei den bestehenden Regeln bleiben.

Das bedeutet, dass weiterhin nur kontaktloser Outdoorsport für Kinder unter 14 Jahren in einer maximalen Gruppengröße von 20 Kindern und kontaktloser outdoor Individualsport von max. 5 Personen aus zwei Hausständen möglich ist.

***************************************************

Mitteilung der Landeshauptstadt München als Kreisverwaltungsbehörde an die Vereine im Stadtgebiet (auszugsweise):

Die Sportausübung ist derzeit im Rahmen der Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV zulässig. Demnach ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, im Breitensport nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV). Hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen darf sich derzeit eine Person mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, treffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV; Inzidenz zwischen 35 und 100).

Weitere Öffnungsschritte bei der Sportausübung (über die Regelungen des § 10 der 12. BayIfSMV hinaus) erfordern gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV, dass die 7-Tage-Inzidenz für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Folge einen Wert von 100 nicht überschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Außerdem ist für weitere Öffnungsschritte das Einvernehmen des Gesundheitsreferates mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich.

Beide Voraussetzungen sind derzeit in der Landeshauptstadt München nicht erfüllt:
Der Inzidenz-Wert liegt zwar derzeit noch unter 100, steigt jedoch seit mehreren Wochen kontinuierlich an. Zudem teilte das zuständige Staatsministerium mit E-Mail vom 18.03.2021 mit: „Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.“

Da die als Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte geforderte „stabile Entwicklung“ des Infektionsgeschehens nicht gegeben ist, kann es zusammenfassend für das Gebiet der Landeshauptstadt München leider derzeit keine weiteren Lockerungen geben.

Bitte beachten Sie:

Die Sportausübung im Breitensport ist daher weiterhin auf Außensportbereiche beschränkt und erlaubt Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahre.

Hierzu stehen Ihnen im Bereich der Landeshauptstadt München weiterhin die städtischen Bezirkssportanlagen und Schulsportfreianlagen sowie die öffentlich zugänglichen Flächen, wie Skateanlagen, Streetballanlagen etc., zur Verfügung, die Sie unter Einhaltung der Vorgaben der Verordnung nutzen können.

Unter Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben der 12. BayIfSMV können auch die Vereine die Außensportbereiche ihrer vereinseigenen Anlagen weiterhin nutzen.

Sämtliche Indoorsportbereiche (einschl. weiterer Räume, wie Geschäftsstellen, Umkleiden und Duschräume) müssen derzeit für den Breitensport weiterhin geschlossen bleiben.

Wir bitten Sie im Interesse aller, alle geltenden Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das Sportamt wird selbstverständlich berichten, sobald insgesamt nähere Erkenntnisse vorliegen. Aktuelle Informationen finden Sie regelmäßig auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter dem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Informationen der LHM finden Sie unter https://www.muenchen.de/aktuell/2020-10/corona-regeln-muenchen.html